Die Pflegegrade

Die Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad.

Die Anhebung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen erfolgte zum 1. Januar 2024. Die Erhöhung geht auf das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG) zurück. Die Erhöhung der Pflegesachleistungen 2024 war die erste Anpassung seit 2022.

Zum 01.Januar 2025 erhöhen sich die Sachleistungen um 4,5 Prozent. Der zusätzliche Entlastungsbetrag beträgt dann 131,00 Euro. Genaue Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit oder bei Ihrer Krankenkasse.

In allen Pflegegraden ist die Beantragung eines Zuschusses für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 EURO möglich.

Pflegegrad 1

  • Geldleistung/ Pflegegeld ambulant: keine Unterstützung
  • Sachleistung ambulant: keine Unterstützung
  • Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden): 131 Euro mtl.
  • Beratungseinsatz : optional halbjährig
  • Verhinderungspflege: keine Unterstützung
  • Pflegehilfsmittel: 42 EURO

Pflegegrad 2

  • Geldleistung/ Pflegegeld ambulant: 347 Euro mtl.
  • Sachleistung ambulant: 796 Euro mtl. (seit 01.01.2025)
  • Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden): 131 Euro mtl.
  • Beratungseinsatz: verpflichtet halbjährig
  • Verhinderungspflege: 1.685 Eur + Einleitung des Entlastungsbudget ab 01.07.2025
  • Tages- und Nachpflege: 721 EUR mtl.
  • Pflegehilfsmittel: 42 EUR

Pflegegrad 3

  • Geldleistung/ Pflegegeld ambulant: 599 Euro mtl.
  • Sachleistung ambulant: 1.497 Euro mtl. (seit 01.01.2025)
  • Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden): 131 Euro mtl.
  • Beratungseinsatz: verpflichtet halbjährig
  • Verhinderungspflege: 1.685 EUR + Einleitung des Entlastungsbudget ab 01.07.2025
  • Tages- und Nachtpflege: 1.685 EUR mtl.
  • Pflegehilfsmittel: 42 EUR

Pflegegrad 4

  • Geldleistung/ Pflegegeld ambulant: 800 Euro mtl.
  • Sachleistung ambulant: 1.859 Euro mtl. (seit 01.01.2025)
  • Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden): 131 Euro mtl.
  • Beratungseinsatz: verpflichtet vierteljährlich
  • Verhinderungspflege: 1.685 EUR + Einleitung des Entlastungsbudgets ab 01.07.2025
  • Tages- und Nachtpflege: 1.685 EUR
  • Pflegehilfsmittel: 42 EUR

Pflegegrad 5

  • Geldleistung ambulant: 990 Euro mtl.
  • Sachleistung ambulant: 2.299 Euro mtl.
  • Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden): 131 Euro mtl.
  • Beratungseinsatz: verpflichtet vierteljährlich
  • Verhinderungspflege: 1.685 EUR + Einleitung des Entlastungsbudgets ab 01.07.2025
  • Tages- und Nachtpflege: 2.085 EUR
  • Pflegehilfsmittel: 42 EUR

Was ist Verhinderungspflege?

Ersatzpflege = Urlaubs- oder Krankheitsvertretung

Kann die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr oder auch stundenweise über das ganze Kalenderjahr für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
Vor der erstmaligen Antragstellung muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.
Eine Pflegeperson muss bei der Pflegekasse und bei der Begutachtung zum Pflegegrad angegeben oder später schriftlich nachgereicht werden. Die Aufwendungen für die erwerbsmäßige Verhinderungspflege werden bis zu 1.685 Euro erstattet.

Neuerung ab 01.07.2025!

Im Rahmen der Pflegereform 2025 und der Einführung des sogenannten Entlastungsbudgets, sollen die Finanzierungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege erleichtert und aus einem gemeinsamen Budget geleistet werden. Im Zuge dieser Änderung stehen dann zusammen 3.539 EUR pro Jahr zur Verfügung.

Geborgenheit Sicherheit Mitgefühl