In unserer Tagespflege werden Ihre Angehörigen liebevoll versorgt und betreut.
An 5 Tagen in der Woche (Mo. - Fr.) steht diese für eine abwechslungsreiche Betreuung zur Verfügung und bei Bedarf ist das Pflegepersonal nah am Menschen.
Dieser menschliche Kontakt steht bei uns im Mittelpunkt. Bei uns soll sich niemand allein fühlen.
Unser fürsorgliches Personal hat einen besonderen Blick in Richtung der Interessen unserer Gäste. Die Wahrnehmung der jeweiligen Bedürfnisse, motiviert unsere Mitarbeiter bei der Erarbeitung der täglich stattfindenden kreativen und geselligen Betreuungsangebote.
Unser Pflegepersonal geht auf die individuellen Bedürfnisse, auch bei demenziellen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen besonnen ein, organisiert gern den Abhol- und Bringservice mit dem hauseigenen Taxiunternehmen und sorgt für die Mahlzeitenversorgung.
Feste im Jahreslauf und geselliges Beisammensein zu vielerlei Anlässen werden gern besucht und bieten Abwechslung. Es ist uns jedoch auch wichtig, dass die Gäste ein sicheres Gefühl verspüren, physisch und psychisch gestärkt in die eigene Wohnung zurückkehren, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Unterstützung und Hilfe bieten wir auch in der Häuslichkeit gern durch unseren ambulanten Pflegedienst an. Bei uns sind Sie selbst oder Ihre Angehörigen in guten Händen.
Die Pflegekassen stellen für die Tagespflegebetreuung ein separates Budget zur Verfügung. Vereinbaren Sie gern einen Probetag mit uns und wir besprechen alles mit Ihnen.
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von 1.774 Euro.
Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden.
Damit ergibt sich ein Leistungsanspruch für die Kurzzeitpflege von bis zu 3.386 Euro. Der Erhöhungsbetrag steht dann für die Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein Jahresbudget, vorausgesetzt der Pflegegrad ist bereits seit 6 Monaten bewilligt.
Ihre Krankenkasse berät Sie gern. Danach sprechen Sie mit uns den realisierbaren Zeitraum ab. Die Krankenkasse nimmt im Anschluss daran den Antrag auf Kurzzeitpflege von Ihnen entgegen.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro für die Leistungen der Kurzzeitpflege verwenden.
Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 können sich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege entstehen, im Rahmen des Entlastungsbetrags erstatten lassen.
Zur Beschäftigung von zusätzlichem Personal für die Betreuung und Aktivierung können stationäre Einrichtungen (Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen) mit den Pflegekassen eine Vereinbarung über einen leistungsgerechten Vergütungszuschlag treffen (§ 85 Absatz 8 SGB XI).
Wir beraten Sie gern in der jeweiligen Situation, zu den entsprechenden Möglichkeiten und dem Unterbringungszeitraum.
(Angaben Stand 2024)